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Justizvollzugsanstalt, Landshut

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Die Anstalt hat eine Belegungsfähigkeit von 551 Haftplätzen, welche in 3 Bauabschnitten realisiert werden: Der 1. BA umfasst die Bereiche innerhalb der Anstaltsmauer, dazu gehören 315 Haftplätze, aufgeteilt in Einzel- und Gemeinschaftshafträumen, sowie sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen, welche für den autarken Betrieb einer Justizvollzugsanstalt erforderlich sind. Arbeitsbetriebe, Küche, Wäscherei, eine Sporthalle, Speisesäle und eine Gesundheitsabteilung ebenso wie die erforderlichen Verwaltungsräume, Besuchs-, Zu- und Abgangsabteilung und Möglichkeiten zur Fortbildung der Häftlinge. Im 2. BA außerhalb der Mauer befinden sich der Offene Vollzug für 64 Freigänger, das Jugendarresthaus mit 36 Plätzen und davon unabhängig Wohnräume für 14 Beamtenanwärter. Die Baumaßnahme wird mit dem 3. BA (ebenfalls innerhalb der Mauer gelegen) für 136 Untersuchungshäftlinge wiederum in Einzel- und Gemeinschaftshafträumen untergebracht abgeschlossen. Der Entwurf reagiert auf die Topographie, die bestehende Hofbebauung Berggrub sowie die programmatischen Anforderungen mit einer einfachen überschaubaren Bebauungsstruktur. Nach Osten, zur Bundesstraße sind die Arbeitsbetriebe der JVA situiert, sowie Wäscherei und Küche. Im 2. Obergeschoss über den Arbeitsstätten befinden sich in einem unabhängigen, scheinbar über den Einrichtungen schwebenden Bauteil die Freizeiteinrichtungen und Fortbildungsräume. Zur gegenüberliegenden ruhigen Grundstücksseite sind die Unterkünfte in 4 Hauptebenen gegliedert. Hier schließt sich als separate Einrichtung nach Westen ebenso das Untersuchungshaftgebäude an. An der nördlichen Zugangsseite befindet sich die Verwaltung mit Torwache und Besuchsbereich, nach Süden die Sporthalle.

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